Am 16. Juli 2009 entschied der BGH, dass auch in Preissuchmaschinen ein Hinweis über anfallende Versandkosten enthalten sein muss. Das Urteil betraf die Preissuchmaschine von Google. Jetzt - drei Wochen nach dem Urteil - hat auch Google darauf reagiert und ein Versand-Attribut entwickelt, welches Händler jetzt nutzen können.
Quelle: http://www.shopbetreiber-blog.de/2009/08/06/erfreulich-google-reagiert-auf-bgh-urteil/






