ich möchte euch mitteilen, für die die es noch nicht wissen! Ab dem 11.06.2010 gilt ein neues Wiederrufsrecht!
Mehr dazu könnt ihr Hier in dem Artikel lesen:
http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/05/03/neues-widerrufsrecht/
oder in dem:
http://www.informationsrecht.uni-oldenburg.de/newsletter/downloads2009-04/widerrufs_und_rueckgaberecht.pdf
Für welche die sich den Ganzen Artikel nicht durch lesen möchten, aber ich würde es empfehlen!
Gesetz privilegiert Musterverwendung
In einem neuen § 360 Abs. 3 Satz 1 und 2 BGB wird außerdem explizit gesagt, dass derjenige, welcher die Muster aus dem EGBGB verwendet, die gesetzlichen Anforderungen an eine korrekte Widerrufsbelehrung erfüllt.
Damit gibt die Verwendung der Musterbelehrung erstmals Rechtssicherheit, denn ein deutsches Gericht kann das BGB nicht für unwirksam erklären, anders als die bislang geltende BGB-InfoV.
Dieses ist keine Rechtsberatung sondern dienst als Information!
Lieben Gruß
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