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NEUE Wiederrufsbelehrung ab 11.06.2010

Hier kann über die aktuellen Gesetze und Abmahnfallen im Onlinehandel diskutiert werden. KEINE RECHTSBERATUNG!!!
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NEUE Wiederrufsbelehrung ab 11.06.2010

Beitragvon Buchboutique!de am Do 13. Mai 2010, 19:26

Hallo liebe User,

ich möchte euch mitteilen, für die die es noch nicht wissen! Ab dem 11.06.2010 gilt ein neues Wiederrufsrecht!

Mehr dazu könnt ihr Hier in dem Artikel lesen:
http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/05/03/neues-widerrufsrecht/
oder in dem:
http://www.informationsrecht.uni-oldenburg.de/newsletter/downloads2009-04/widerrufs_und_rueckgaberecht.pdf

Für welche die sich den Ganzen Artikel nicht durch lesen möchten, aber ich würde es empfehlen!

Gesetz privilegiert Musterverwendung
In einem neuen § 360 Abs. 3 Satz 1 und 2 BGB wird außerdem explizit gesagt, dass derjenige, welcher die Muster aus dem EGBGB verwendet, die gesetzlichen Anforderungen an eine korrekte Widerrufsbelehrung erfüllt.

Damit gibt die Verwendung der Musterbelehrung erstmals Rechtssicherheit, denn ein deutsches Gericht kann das BGB nicht für unwirksam erklären, anders als die bislang geltende BGB-InfoV.


Dieses ist keine Rechtsberatung sondern dienst als Information!

Lieben Gruß

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Re: NEUE Wiederrufsbelehrung ab 11.06.2010

Beitragvon ivenia am Fr 14. Mai 2010, 11:08

Auch passend zum Thema Widerrufsbelehrung, aber vor allem an die eBay-Händler unter Euch gerichtet:

eBay Deutschland stellt im Rechtsportal fehlerhafte Widerrufsbelehrung zur Verfügung
Bild Bild Bild
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ivenia
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Re: NEUE Wiederrufsbelehrung ab 11.06.2010

Beitragvon kaisal am Fr 11. Jun 2010, 11:33

Ich ärgere mich schon wieder die Krätze. Bei Anbietern von Waren und Dienstleistungen wird es kompliziert.

Die Hinweise und Einfügungen sind nicht eindeutig:
Laut Anleitung hätte ich ein verwirrendes Satzmonster wie:
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung), jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.


Auch das ist nicht eindeutig:
Sachen sind auf unsere [Kosten und] 9 Gefahr zurückzusenden.

AT Bei einem Widerrufsrecht gemäß § 312d Abs. 1 BGB, das für einen Fernabsatzvertrag über die Erbringung einer Dienstleistung gilt, ist hier folgender Hinweis aufzunehmen:
„Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.“


Was heisst "AT" ? Außerdem müßte ich den Satz nicht an Punkt 9 einsetzen sondern hinter dem Satz. Damit würde ich dann aber schon wieder von der Vorgabe abweichen und wäre vor Abmahnungen nicht eindeutig geschützt.

Ich könnte die Idioten von Politker schon wieder grün und blau schlagen in Gedanken. :irre:
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Re: NEUE Wiederrufsbelehrung ab 11.06.2010

Beitragvon cannewitz am Do 15. Jul 2010, 08:06

Vorsicht - Fußangel !
Wenn das Widerrufsrecht (WRR) nicht unmittelbar dem Kunden mitgeteilt wird sind nicht 2 Wochen, sondern 4 Wochen gültig. Also . . . wenn ich nicht garantieren kann, dass der Kunde das WRR unmitelbar erhält, gleich den Text am Anfang auf 4 Wochen schreiben, sonst könnte dies allein schon einen Verstoß darstellen ?!
Mit Bestellbestätigung, meist automatisch vom Shop generiert als Anhang mitschicken? (PDF oder so) Und wenn dieser dann nicht ankommt oder geöffnet werden kann? (nicht unmittelbar, oder?)
Besser gleich als Letztes direkt in die Bestellbestätigung schreiben. Da müsste so und so was geändert werden (xtc 3.04 Sp2), da die Firmendaten nicht drinn stehen, aber laut Teledienstgesetz eben die bei gewerblichen E-Mails verlangt werden.

Hm ... habe ich noch was vergessen? Ist garnicht so einfach an alles zu Denken . . . :error:
Frage beantwortet? Schreibe bitte [Gelöst] vor den Titel des ersten Beitrags.
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Re: NEUE Wiederrufsbelehrung ab 11.06.2010

Beitragvon ivenia am Do 15. Jul 2010, 17:37

Schöne Zusammenfassung! Dazu gabs erst vor kurzem hier eine Diskussion:
viewtopic.php?f=5&t=3671&p=18340#p18340

Für die Firmendaten / das Impressum in den Mails gibts hier eine gut funktionierende Lösung:
http://www.xtc-load.de/2008/08/email-signaturen-fur-xtcommerce/
Bild Bild Bild
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